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   VG Trier, 09.11.2010 - 3 K 569/10.TR   

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https://dejure.org/2010,44400
VG Trier, 09.11.2010 - 3 K 569/10.TR (https://dejure.org/2010,44400)
VG Trier, Entscheidung vom 09.11.2010 - 3 K 569/10.TR (https://dejure.org/2010,44400)
VG Trier, Entscheidung vom 09. November 2010 - 3 K 569/10.TR (https://dejure.org/2010,44400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 BeamtStG, § 35 S 2 BeamtStG, § 214 BG RP, § 64 Abs 1 S 1 BG RP, § 64 S 3 BG RP
    Entfernung aus dem Dienst bei Verstoß gegen nebentätigkeitsrechtliche Bestimmungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

    Auszug aus VG Trier, 09.11.2010 - 3 K 569/10
    Erschwerend wirkt sich in jedem Fall aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten der Krankschreibung wahrnimmt (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2007 - 1 D 16.05 - BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 371/97 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2008 - 6 LD 2/06

    Zurückstufung als Konsequenz eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens;

    Auszug aus VG Trier, 09.11.2010 - 3 K 569/10
    Zwar vermag eine Nachbewährung in Einzelfällen erkennbare Erschwerungsgründe der Tat auszugleichen (OVG Lüneburg, Urteil vom 03. Juni 2008, 6 LD 2/06), jedoch setzt dies die Feststellung hervorragender Dienstleistungen voraus.
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

    Auszug aus VG Trier, 09.11.2010 - 3 K 569/10
    Das ist vor allem deshalb notwendig, weil die Öffentlichkeit gegenüber der Nebentätigkeit von Verwaltungsbediensteten ohnehin meist sehr kritisch eingestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 10.89-Juris -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 3 A 12243/04

    Ungenehmigte Nebentätigkeit eines Polizeibeamten - strafbare Handlungen -

    Auszug aus VG Trier, 09.11.2010 - 3 K 569/10
    Ein erkrankter Beamter verstößt grundsätzlich gegen dieses Gebot, wenn er seiner angezeigten Krankheit zum Trotz nach außen sichtbar Tätigkeiten ausübt, die von einem neutralen Beobachter als Arbeitsleistung aufgefasst werden können, da ein derartiges Gebaren in der Regel sowohl beim Dienstherrn als auch in der Allgemeinheit auf Unverständnis stößt und Zweifel an der Integrität des Beamten wecken dürfte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. März 2005 - 3 A 12243/04.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2001 - 3 B 10956/01

    Dienstenthebung - Milderungsgründe

    Auszug aus VG Trier, 09.11.2010 - 3 K 569/10
    Die bloße Weiterbeschäftigung eines Beamten, gegen den die Entfernung aus dem Dienst betrieben wird, ist dem Dienstherrn aus arbeitsmarktpolitischen Gründen zuzugestehen, vermag jedoch ein verlorenes Vertrauen nicht wieder herzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juli 2001, 3 B 10956/01 - Juris -).
  • VG Wiesbaden, 04.04.2012 - 28 K 262/11

    Entfernung aus dem Dienst bei Verstoß gegen nebentätigkeitsrechtliche

    Hierbei sind dienstliche Belange ebenso von Bedeutung wie das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit und Unbefangenheit des Beamten (VG Trier, Urteil vom 09.11.2010 - 3 K 569/10.TR -, juris, Rdnr. 47).
  • VG Hannover, 31.05.2012 - 18 A 3237/11

    Dienstvergehen; Entfernung; Erkrankung; Krankschreibung; Nebentätigkeit;

    Erschwerend wirkt sich in jedem Fall aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten der Krankschreibung wahrnimmt (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2007 - 1 D 16.05 - BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 371/97 -)" (Urteil vom 09.11.2010 - 3 K 569/10 Tr., zit. n. juris).".
  • VG Wiesbaden, 28.11.2013 - 28 K 522/12

    Zur Disziplinarmaßnahme im Falle eines Polizeibeamten, der in 13 nachgewiesenen

    Hierbei sind dienstliche Belange ebenso von Bedeutung wie das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit und Unbefangenheit des Beamten (VG Trier, Urteil vom 09.11.2010 - 3 K 569/10.TR -, juris, Rdnr. 47).
  • VG Magdeburg, 01.12.2011 - 8 A 19/10

    Gehaltskürzung bei ungenehmigter Nebentätigkeit

    1 D 60/00; BayVGH, U. v. 23.03.2011, 16b D 09.2798; VG Trier, U.v. 10.11.2009, 3 K 361/09.TR; U. v. 09.11.2010, 3 K 569/10.TR; VG Wiesbaden, U. v. 02.09.2010, 28 K 1193/09.WI.D, alle in juris veröffentlicht), insbesondere hat sich das Gericht mit dem auch von der Klägerin zur Bemessung der Disziplinmaßnahme herangezogenen Urteil des OVG Rheinland-Pfalz auseinandergesetzt (vgl. U. v. 28.04.2008, 3 A 11334/07).
  • VG München, 05.04.2022 - DK 18.2043

    Disziplinarklage, Aberkennung des Ruhegehalts, Schwere Verstöße gegen die

    Hierbei sind dienstliche Belange ebenso von Bedeutung wie das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit und Unbefangenheit des Beamten (VG Trier, U.v. 9.11.2010 - 3 K 569/10.TR - juris Rn. 47 m.w.N.).
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